Bau sowie Rückbau

Fragen und Antworten

Wer entscheidet über die Eignung der Flächen? 

Die Waldfläche in Deutschland ist überwiegend und seit langer Zeit vom Menschen geprägt und wird für wirtschaftliche Interessen genutzt. In Baden-Württemberg stellt die Forstverwaltungsbehörde ForstBW geeignete Staatswaldflächen für die Windkraftnutzung bereit. Über die tatsächliche Eignung und Erlaubnis entscheidet ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Verfahren führen die Genehmigungsbehörden der zuständigen Landratsämter durch. 

Sind Windkraftanlagen recycelbar?

Als erneuerbare Energiequelle ist die Windenergie eine wichtige Säule der Energiewende. Die Windindustrie arbeitet kontinuierlich an der Reduzierung der Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Umwelt. Beim Recycling ist man da sehr weit: Etwa 90 Prozent des Gesamtgewichts einer Windenergieanlage finden problemlos den Weg in etablierte Recyclingkreisläufe für Stahl, Metalle und Beton. Die Rotorblätter sind in der Regel aus modernen Faserverbundstoffen gefertigt, die regelmäßig auch in Flugzeugen, Zügen oder Autos verbaut werden. Faserverbundstoffe zu recyceln und in die Kreislaufwirtschaft zu integrieren, ist generell eine wichtige Aufgabe – für die Windenergiewirtschaft, aber auch für alle anderen Hersteller. Hier sind übrigens noch ein paar gesetzliche Normen notwendig. Seit 2005 gibt es in Deutschland ein Deponieverbot für Rotorblätter. Einige Entsorgungsunternehmen haben sich auf die Verwertung von GFK/CFK-Verbundstoffen spezialisiert. Zudem werden immer neue Recycling-Technologien erprobt, da ja nicht nur die Windindustrie betroffen ist. 

Mehr Informationen sind im Positionspapier des BWE zu finden – insbesondere auf Seite 8: 

In unserer Rubrik „Klartext“ beleuchten wir die unterschiedlichen Aspekte des Windparks und beantworten häufig gestellte Fragen.

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