Gesetzliche Grundlagen

Fragen und Antworten

Wo darf man Windenergieanlagen überhaupt bauen?

Windenergieanlagen dürfen nicht einfach irgendwo in die Landschaft gestellt werden. Eine Vielzahl an Gesetzen regelt, wo und wie viele Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Auf Bundesebene ist die Baugesetzgebung (BauGB) die erste rechtliche Grundlage. Innerhalb dieses Rahmens legen die Länder den Mindestabstand zur Wohnbebauung fest. Kommunen können schließlich im Flächennutzungsplan bestimmen, wo genau Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. 

Hierfür sind ganz bestimmte Kriterien einzuhalten: 

  • Planerischer Richtwert zur Wohnbebauung: in Baden-Württemberg mindestens 700 Meter. 
  • Natur- und Artenschutz: In Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten darf nicht gebaut werden. 
  • Vogelschutz: Zu vorhandenen Horsten von windkraftsensiblen Vogelarten müssen Mindestabstände eingehalten werden. Gebiete, in denen das Auerhuhn dauerhaft lebt, dürfen nicht bebaut werden. 
  • Radaranlagen und Flugsicherheit: Rund um Flugplätze und Radaranlagen müssen Vorsorgeabstände eingehalten werden. 
  • Weitere Regelungen: Wasserschutzgebiete Zone I oder geschützte Quellgebiete dürfen nicht bebaut werden. Das Flugsicherheits- und Straßenverkehrsrecht muss eingehalten werden. 
  • Landschaftsbild: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können (müssen aber nicht) berücksichtigt werden. 

Wurde eine geeignete Fläche für die Errichtung einer WEA gefunden, muss außerdem eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erlangt werden. Das BImSchG ist das Gesetz mit den höchsten Anforderungen, die genehmigungsbedürftige Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen haben. Hier wird unter Berücksichtigung aller Belange für Mensch und Natur nochmals eingehend von der Behörde geprüft, ob das Vorhaben zulässig ist.

Wer entscheidet über die Genehmigung einer Windenergieanlage?

Jede Windenergieanlage muss die Kriterien des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) einhalten. Dort sind strenge Richtwerte für beispielsweise Lärm, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz festgelegt. Über einen Genehmigungsantrag gemäß BImschG entscheidet das zuständige Landratsamt. 

In unserer Rubrik „Klartext“ beleuchten wir die unterschiedlichen Aspekte des Windparks und beantworten häufig gestellte Fragen.

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