Umwelt

Fragen und Antworten

Haben Windenergieanlagen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier? 

Die relevanten Emissionen, die im Genehmigungsverfahren geprüft werden, sind Schall und Schattenwurf. Hier gibt es vorgeschriebene Grenzwerte. Zudem wird ein Eiswurfgutachten verlangt. Je nach Ergebnis ist es vorgeschrieben, die Windkraftanlage bei Eisansatz auf den Rotorblättern abzuschalten. Aus Luftsicherheitsgründen sind Lichter an den Windenergieanlagen auf verschiedenen Höhen angebracht. Um die Belastung aus Lichtemissionen zu reduzieren, leuchten diese nur, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Wie laut dürfen Windenergieanlagen sein?

Beim Schall von Windkraftanlagen handelt es sich hauptsächlich um das Windgeräusch der sich im Wind drehenden Rotorblätter. Jegliche Geräusche, die von Windenergieanlagen ausgehen, müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beurteilt werden. 

Damit eine Windenergieanlage genehmigt wird, müssen klar definierte Grenzwerte bei den Schallimmissionen eingehalten werden. Um diese Werte zu überprüfen, wird ein Schall-Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt. Bei den Berechnungen wird stets die maximale Belastung angesetzt, also der theoretische Geräuschpegel bei voller Auslastung. 

Außerdem wird davon ausgegangen, dass der Wind aus allen Richtungen gleichzeitig kommt und der Schall so überallhin weitergetragen wird. Zudem wird angenommen, dass keinerlei Nebengeräusche existieren, sondern ausschließlich die Windenergieanlage zu hören ist. Topografische Gegebenheiten wie Täler und Berge, Schallreflektionen durch Gebäude und harte Fels- oder Gebirgskanten werden in der Schallberechnung berücksichtigt. Auch bei der Schallausbreitung werden die ungünstigsten Bedingungen angenommen. Das sind meist 70 Prozent Luftfeuchte und eine Temperatur von unter 10 Grad Celsius. 

Unter all diesen Annahmen dürfen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte von 35 bis 65 Dezibel an den relevanten Immissionspunkten nicht überschritten werden. 

Was ist mit dem Schatten der Windenergieanlagen? Ist dieser auch geregelt?

Wenn bei klarem Himmel Windenergie erzeugt wird, entsteht durch den sich bewegenden Rotor ein bewegter Schattenwurf, der sogenannte Schlagschatten. Dieser Schatten wird im Genehmigungsverfahren streng überprüft. Anlagenbetreiber müssen dazu Gutachten mit einer Schattenwurfprognose vorlegen. 

Gesetzlich ist der Schattenwurf, der auf ein Wohngebäude fallen darf, klar begrenzt: maximal eine halbe Stunde pro Tag und nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr. Die Werte werden theoretisch ermittelt, unter den Annahmen, dass erstens der Wind immer weht und die Anlage betreibt sowie zweitens tagtäglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang die Sonne bei klarem Himmel scheint. Damit ist klar, dass die theoretische Prognose den realen Schattenwurf in jedem Fall übersteigt – und das üblicherweise um ein Vielfaches. Werden die gesetzlichen Werte bei dieser theoretischen Prognose überschritten, wird die Anlage durch eine Abschaltautomatik zeitweise abgestellt. Stillstandphasen der Windenergieanlagen werden in der Genehmigung fixiert; ihre Einhaltung wird überwacht.

Dieses Video des Bayerischen Landesamts für Umwelt zeigt die Computersimulation zur Einschätzung des Schattenverlaufs:

Blinken Windenergieanlagen nachts?

Aus Luftsicherheitsgründen sind Lichter an den Windenergieanlagen auf verschiedenen Höhen angebracht. Um die Belastung aus Lichtemissionen zu reduzieren, leuchten diese nur, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Sind Windenergieanlagen gefährlich für die Tierwelt?

Für Fledermäuse kann der starke Unterdruck in der Nähe der Rotoren gefährlich werden. Auch dieser wichtige Aspekt wird von den Genehmigungsbehörden intensiv überprüft. Zum Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen i.d.R. in der Aktivitätszeit der Fledermäuse abgestellt. Auch diese genehmigungsrechtliche Anordnung wird von den Behörden überprüft. 

Windenergieanlagen sind eine potenzielle Gefahr für Tiere, weshalb die Auswirkungen auf die Umwelt im Genehmigungsverfahren intensiv überprüft werden. Mit den drehenden Rotorblättern von Windenergieanlagen kann ein vorbeifliegender Vogel kollidieren. Andere Beeinträchtigungen können durch die Geräusche der Windenergieanlage verursacht werden, die am Boden lebende Vögel wie das Auerhuhn stören oder verscheuchen können. 

Zur artenschutzrechtlichen Untersuchung gehört noch ein zweiter Teil, der sogenannte landschaftspflegerische Begleitplan (LBP). Darin werden die Auswirkungen der Windenergieanlage auf Menschen, Natur und Landschaft – insbesondere unter Berücksichtigung des Artenschutzes – eingehend überprüft. Gleichzeitig werden Maßnahmen vorgeschlagen, um Auswirkungen des Projekts auf den Menschen sowie die Tier- und Pflanzenwelt möglichst gering zu halten bzw. auszugleichen. 

In unserer Rubrik „Klartext“ beleuchten wir die unterschiedlichen Aspekte des Windparks und beantworten häufig gestellte Fragen.

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