Klartext
Naturschutz, Windmessungen, Genehmigungen – Fragen und Antworten finden Sie hier
Naturschutz, Windmessungen, Genehmigungen – Fragen und Antworten finden Sie hier
Grundsätzliche wirtschaftliche, rechtliche und technische Machbarkeit des Windparks positiv geprüft.
Die Standorte und die Zufahrtswege der Transporte für die Windenergieanlagen werden festgelegt. Zudem wird die Kabeltrasse geplant, über die der Strom abgeführt wird.
Die Genehmigungsbehörde hat nach rund 6- bis 12-monatiger Prüfung die Baugenehmigung erteilt.
Der Windparkbetreiber hat von der Bundesnetzagentur den Zuschlag erhalten, 20 Jahre lang seinen Strom zu dem von ihm gebotenen Tarif ins deutsche Stromnetz einspeisen zu dürfen.
Die finanzierenden Banken haben sämtliche Genehmigungsunterlagen, Windmessungen, Wirtschaftlichkeits-berechnungen, Pacht- und andere Verträge u.v.w.m. detailliert geprüft und geben dem Windparkbetreiber den Kredit zur Finanzierung des geplanten Windparks frei.
Der Windpark hat für 20 Jahre eine Betriebsgenehmigung und eine Zusage zum Einspeisen des Stroms. Nach 20 Jahren muss der Windpark entweder vollständig zurückgebaut werden oder eine neue Genehmigung beantragen.
Die für den Bau der Anlagen notwendigen Grundstücke müssen vom Investor angepachtet werden.
Ein einjährige Messung über einen Windmessmasten oder sog. LIDAR-Geräte gibt gesicherte Auskunft über Windgeschwindigkeiten
In den vielen vom Investor zu erstellenden Gutachten muss dieser darstellen, wie die Eingriffe in die Natur, das Landschaftsbild, beim Artenschutz oder wie Schall und Schattenwurf zu bewerten sind. Die Gutachten werden von Experten der Genehmigungsbehörde geprüft. Dem Windparkbetreiber werden anschließend Auflagen zum Ausgleich dieser Eingriffe gemacht.
Um sich am EEG-Ausschreibungsverfahren beteiligen zu können, muss der Windparkbetreiber sehr gute und gesicherte Daten zur Windgeschwindigkeit, den Investitionskosten und den Finanzierungskonditionen haben. Auf dieser Grundlage berechnet er einen Vergütungstarif, der ihm über 20 Jahre eine ausreichende Wirtschaftlichkeit sichert.
Damit sich Kommunen und ihre BürgerInnen finanziell an dem Windprojekt beteiligen können muss ein Beteiligungskonzept erstellt, eine Bürger-Gesellschaft gegründet und Bürgerkapital eingesammelt werden.
Weil der Windpark das Landschaftsbild und die Natur beeinträchtigt, müssen sog. Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Es können aufwändige Renaturierungen stattfinden oder es müssen Ausgleichszahlungen geleistet werden.
Haben Sie Fragen zum Windportal? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: +49 (0)761 38 09 68 – 0.