Klartext

Ja. Die bisher gemessenen Werte liegen im Bereich von 5,5 – 6,5 Meter/Sekunde durchschnittlicher Windgeschwindigkeit. Mit dem geplanten Anlagentyp ist eine Wirtschaftlichkeit darstellbar.

Da die Angaben aus dem Windatlas grundsätzlich zu ungenau sind, hat der zukünftige Betreiber bereits Ende 2015 erste Windmessungen mit einem LIDAR-Gerät durchgeführt. Im September 2016 wurde ein weiteres, zweites LIDAR-Gerät installiert, um dort parallel das Windaufkommen zu messen.

Der Turm dieser Anlage ist 159 Meter hoch, der Rotordurchmesser beträgt 141 Meter. Die Gesamthöhe der Windenergieanlage bis zur Flügelspitze beträgt damit 230 Meter.

In der jetzigen Planung wird mit insgesamt drei Windenergieanlagen gerechnet (genauer Standort).

Nein. Die Unterlagen zur Einreichung eines Genehmigungsantrags befinden sich derzeit noch in Vorbereitung. Für einen Genehmigungsantrag sind umfangreiche Gutachten für den Natur- und Artenschutz notwendig. Diese Begutachtungen werden bis Herbst 2017 durchgeführt, das Gutachten im Anschluss geschrieben. Der Genehmigungsantrag kann daher frühestens Anfang 2018 fertiggestellt und beim Landratsamt eingereicht werden.

Sie haben noch Fragen?

In unserer Rubrik „Klartext“ wollen wir möglichst umfangreich die unterschiedlichen Aspekte des Windparks beleuchten. Das versuchen wir über häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten zu lösen.

Wenn Ihre ganz persönliche Frage an dieser Stelle noch nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns. Ihre Frage könnte auch Andere interessieren.